Fakten zum Kernkraftwerk Gundremmingen
Sicherheit hat für das Kernkraftwerk Gundremmingen oberste Priorität: Hohe Anforderungen aus dem deutschen Atomgesetz, Überwachung durch die bayerische Atomaufsicht, kontinuierliche Instandhaltung und Modernisierung der Anlagen sowie eine hochqualifizierte Belegschaft sorgen dafür, dass Gundremmingen B und C auch im internationalen Vergleich ein sehr hohes Sicherheitsniveau bescheinigt wird. Beide Blöcke bieten größere Sicherheitsreserven als sie international für neugebaute Kernkraftwerke gefordert werden.
Dennoch wird immer wieder von Kritikern der Versuch unternommen, die Anlagen mit zum Teil falschen und zum Teil unvollständigen Behauptungen zu diskreditieren. In der nachfolgenden Aufstellung sind einigen der häufig gemachten Vorhaltungen die Fakten gegenübergestellt, so dass Sie sich selbst ein Bild machen können.
Kerntechnische Anlagen zählen zu den am besten geschützten Industrieobjekten in Deutschland und verfügen über ein umfassendes Sicherungs- und Schutzkonzept. Die darin festgelegten Sicherungsmaßnahmen werden ständig überprüft. Als Ergebnis dieser ständigen Überprüfung werden die Sicherungsmaßnahmen der Zwischenlager (SZL) in der nächsten Zeit optimiert. Das gilt auch für das Kernkraftwerk Gundremmingen. Das Standortzwischenlager soll um eine bauliche Barriere ergänzt werden.
Das heißt konkret: Einige Abschnitte sollen durch eine zusätzliche, auch nach außen hin sichtbare Mauer verstärkt werden. Das Kernkraftwerk Gundremmingen hat den notwendigen baurechtlichen Genehmigungsantrag im Herbst 2011 gestellt. Der Gemeinderat von Gundremmingen hat dem Antrag in seiner Sitzung am 10. Januar 2012 zugestimmt. Die abschließende Baugenehmigung ist vom Landratsamt Günzburg zu erteilen. Die Umsetzung der zusätzlichen Sicherungsmaßnahme kann aber erst nach Erteilung der atomrechtlichen Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz erfolgen, dem der entsprechende Antrag des Kraftwerks vorliegt.
Stand: 11.01.2012
1. Die Umgebungsüberwachung in Gundremmingen
Während des Betriebs von Kernkraftwerken entstehen radioaktive Stoffe, deren Konzentration im geschlossenen Wasser-Dampf-Kreislauf und in der Fortluft permanent gemessen wird. Um Menschen und Umwelt zu schützen, hat der Gesetzgeber strenge Grenzwerte für die Ableitung von radioaktiven Stoffen festgelegt. Das Kernkraftwerk Gundremmingen stellt die Einhaltung dieser Grenzwerte jederzeit sicher.
Auch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert dies im Rahmen der Bayerischen Kernreaktor-Fernüberwachung (KFÜ). Rund um die Uhr werden die Emissionen am Kamin sowie Dosisleistungs-Messwerte von 12 Messstellen in der Umgebung des Kraftwerks erfasst. An über 100 Messpunkten und Probenahmestellen werden vom Betreiber und der unabhängigen Behörde insgesamt ca. 2.000 radiologische Messwerte pro Jahr ermittelt und vom zuständigen Landesamt für Umwelt in Augsburg (LfU) geprüft.
Das LfU stellt die Messdaten der Dosisleistung im Standortumfeld verständlich und für den Bürger nachvollziehbar zusammen und veröffentlicht diese Werte online auf seiner Internetseite
http://www.lfu.bayern.de/strahlung/kfue_messdaten/daten/index.htm So ist ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet.
2. Wie wird die Ableitung von Edelgasen bewertet?
Entscheidend für die Bewertung der radiologischen Situation sind - zum Beispiel bei der Ableitung von Edelgasen wie etwa Xenon oder Krypton - die sich hieraus ergebenden Immissionswerte. Sie geben – anders als die gemessenen Abgaben am Kamin (Emissionen) – die Einwirkung auf die Bürger in der Umgebung eines Kraftwerks wieder. Diese Werte sind so gering, dass sie von der Umgebungsüberwachung vor dem Hintergrund der natürlichen Dosis nicht mehr messbar sind. Daher werden sie rechnerisch ermittelt. Eine Gefährdung von Menschen und der Umgebung durch den Betrieb des Kraftwerks kann sicher ausgeschlossen werden.
Im Kraftwerk werden natürlich die Emissionen gemessen, also die tatsächlich abgeleitete Edelgasaktivität in der Abluft am Kamin. Diese Emissionen verdünnen sich in der Luft so sehr, dass sie als Immission später nicht mehr messbar sind. Einen Normalwert für die Abgabe von Edelgasen gibt es nicht, da die Werte je nach Betriebszustand unterschiedlich sein können. Stattdessen sind vom Gesetzgeber strenge Grenzwerte definiert worden, die das Kernkraftwerk sicher einhält.
3. Wie hoch sind die Edelgasabgaben?
Die kontrollierte Aktivitätsableitung liegt immer weit unterhalb der genehmigten Grenzwerte. Je nach Betriebszustand der Anlage treten schwankende Ableitungswerte auf. Referenz für die Bewertung dieser Ableitungen ist nicht ein fiktiv gewählter Normalwert, sondern der gültige Grenzwert. Selbst an einem Tag mit höheren Ableitungen von Edelgasen, die etwa durch defekte Brennelemente verursacht werden können (IPPNW führt hierfür zum Beispiel den 22. September 2011 an), wurde der vorgeschriebene Tagesgrenzwert (Summe aller Ableitungen innerhalb von 24 Stunden inklusive des Spitzenwertes) um rund 85 Prozent unterschritten. Keine jemals am Kraftwerkskamin gemessene Ableitung war für die Menschen und die Umwelt in der Umgebung gefährlich.
4. Warum schwankt die Ableitung von Edelgasen?
Edelgase werden durch einen Defekt an einem Brennelement freigesetzt. Grundsätzlich sind zwei Betriebszustände zu unterscheiden:
Während des Leistungsbetriebs sorgt ein Aktivkohlefiltersystem dafür, dass Edelgase abgesaugt werden. Diese Filter dienen als so genannte Verzögerungsstrecke und halten den größten Teil der radioaktiven Edelgase so lange in der Anlage zurück, bis sie quasi vollständig zerfallen sind. Dies dauert zum Beispiel bei Xenon mit einer Halbwertszeit von ca. 6 Tagen rund 60 Tage. Anschließend werden die verbleibenden Edelgase über den Kamin abgegeben.
Während der Revisionen des Kraftwerks, die in regelmäßigen Abständen alle 12 bis 15 Monate durchgeführt werden, wird der Reaktordruckbehälter für Prüfungen oder Brennelementwechsel geöffnet. In diesem Betriebszustand können Edelgase über die Raumluft und konventionelle Filter unmittelbar zum Kamin gelangen. Da in dieser Zeit das Aktivkohlefiltersystem nicht genutzt werden kann, können die Werte höher liegen als im Leistungsbetrieb. Allerdings bleiben sie auch hier weit unter den Grenzwerten.
5. Was ist die Ursache für Edelgasableitungen?
Trotz höchster Qualitätsstandards in der Herstellung von Brennelementen lassen sich einzelne Defekte nie ganz ausschließen. In einem Siedewasserreaktor wie Gundremmingen werden in 784 Brennelementen rund 71.000 Brennstäbe verwendet. Ist ein Brennelement leicht beschädigt, kann Edelgas austreten. Dies wurde bei der Konstruktion des Kraftwerks mit berücksichtigt. Derartige Befunde sind nicht ungewöhnlich.
Wichtig ist, dass durch die kontinuierliche Betriebsüberwachung defekte Brennelemente frühzeitig erkannt werden und entsprechend reagiert werden kann. Für den Betrieb der Anlage sind leichte Schäden unproblematisch. Für die Umgebung der Anlage sind derartige Defekte in ihrer radiologischen Wirkung vernachlässigbar und messtechnisch in der Umgebungsüberwachung gar nicht nachweisbar.
Durch eine engmaschige Kontrolle wird die Entwicklung eines Brennelementdefekts überwacht um frühzeitig reagieren zu können, wenn sich das Schadensbild verändert. Bei größeren Defekten an Brennelementen wird die Anlage heruntergefahren. Die betroffenen Brennelemente werden dann ausgetauscht.
Für die Bewertung der radiologischen Situation ist bedeutsam, dass alle Grenzwerte nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten werden. Dies ist auch der Grund, dass für derartige Vorkommnisse keine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde besteht.
Derzeit gibt es Hinweise darauf, dass in Block C ein Brennelement-Defekt vorliegt. Der Betrieb der Anlage ist durch den Defekt nicht beeinträchtigt. Das Schadensbild wird, wie in derartigen Fällen üblich, durch zusätzliche Messungen sorgfältig beobachtet. Selbstverständlich werden die zulässigen Grenzwerte sehr deutlich unterschritten. Eine Gefährdung von Menschen und der Umgebung ist daher sicher ausgeschlossen.
6. Welche Erfahrung gibt es mit defekten Brennelementen?
Aufgrund der großen Anzahl von Brennstäben treten trotz sorgsamster Fertigung und spezifikationsgerechter Einsatzbedingungen sporadisch Brennstabdefekte in praktisch weltweit allen Kernkraftwerken auf.
Kernkraftwerke sind auf eine große Anzahl Brennstabdefekte ausgelegt. Das Reaktorwasser wird ständig gereinigt und der Betrieb mit einer Anzahl Brennstabdefekten und dadurch erhöhten Aktivitätswerten im Reaktorwasser problemlos möglich.
Aufgrund der weltweiten Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass in den letzten 30 Jahren die mittlere Schadenshäufigkeit von ca. 10-30 Defektstäben pro 100.000 Brennstäben und pro Zyklus auf heutzutage ca. 1-3 Defektstäben pro 100.000 Brennstäben und pro Zyklus zurückgegangen ist.
In dieser Größenordnung liegt auch die Brennstabdefekthäufigkeit der Blöcke B und C des Kernkraftwerks Gundremmingen. In 27 der bisher durchlaufenen 51 Produktionszyklen der Blöcke B und C traten Brennelementdefekte auf. Bei allen diesen Defekten wurden die Grenzwerte weit unterschritten, die ein Abschalten der Anlage zwingend erforderlich machen würden. Nur dreimal in der gesamten Betriebszeit bestand auf Grund des konkreten Schadensbildes der Verdacht, dass bei längerem Weiterbetrieb die tatsächlichen Abgabewerte ggf. signifikant steigen könnten. Hier hat KGG weit vor Erreichen aller Grenzwerte die Anlage abgefahren und die defekten Brennstäbe entladen.
7. Was passiert mit einem defekten Brennelement?
Im KKW Gundremmingen werden bei erhöhter Reaktorwasseraktivität bzw. erhöhter Abgasaktivität nach dem Zyklusende alle Brennelemente auf erhöhte Aktivitätsabgabe untersucht (sog. Sipping). Ein Brennelement mit defektem Brennstab wird nicht wieder eingesetzt. Später wird dann mit unterschiedlichen Verfahren (z.B. Wirbelstrommessungen aller Stäbe im Brennelement) der defekte Brennstab identifiziert und z.B. durch einen Ersatzstab ersetzt.
So wurden in der vergangenen Revision von Block C durch das Sippingverfahren vier MOX-Brennelemente als defekt erkannt. Da bis zur Anwendung von differenzierteren Verfahren zur Verifikation der einzelnen Stäbe das Brennelement mehrere Monate abklingen muss, ist noch nicht bekannt, ob es sich jeweils um einen oder mehrere defekte MOX-Brennstäbe oder um defekte Uran-Brennstäbe, die auch in MOX-Brennelementen enthalten sind, handelt und welcher Art die Defekte sind. Die Ursachenklärung läuft also noch.
Bis zur Klärung der Defektursache wird KGG deshalb auch alle anderen MOX-Brennelemente dieses Typs bei weiteren Beladungen von Block C nicht wieder einsetzen.
(Stand: 21.11.2011)
"Das Kernkraftwerk belastet die Menschen in der Umgebung mit Radioaktivität." - Solch pauschalisierende Äußerungen sind für eine sachliche Diskussion nicht geeignet. Im Gegenteil: Sie dienen nur der Verunsicherung. Die Fakten:
Die natürliche Strahlenbelastung in der Bundesrepublik Deutschland beträgt im Durchschnitt 2,1 Millisievert pro Jahr (mSv/a). Die Einheit Sievert berücksichtigt dabei, um welche Art der Strahlung es sich handelt und wie sie auf die einzelnen Körperteile einwirkt.
Zusätzlich zur natürlichen Strahlenbelastung gibt es die zivilisatorisch bedingte, also „menschengemachte“ Strahleneinwirkung von durchschnittlich 2,0 mSv/a, der man zum Beispiel bei Flugreisen oder durch medizinische Anwendungen ausgesetzt ist. 0,01 mSv/a davon gehen auf den Betrieb von Kernkraftwerken zurück.
Die gesamte Umgebung des Kernkraftwerks Gundremmingen wird kontinuierlich vom kraftwerkseigenen Labor und unabhängigen Institutionen kontrolliert. Wie alle bayerischen Kernkraftwerke ist Gundremmingen an das Kernreaktorfernüberwachungssystem (KfÜ) des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz angeschlossen. In regelmäßigen Abständen werden automatisch Messwerte aus der Kraftwerksumgebung abgerufen, per Funk nach Augsburg übertragen und durch die Behörde ausgewertet. Alle Ergebnisse dieser Auswertung sind der Öffentlichkeit zugänglich. Die strengen Genehmigungswerte werden in allen Betriebszuständen (Leistungsbetrieb und Revision) stets weit unterschritten. Das belegen auch Messproben aus Boden, Luft und Wasser rund um das Kraftwerk.
(Stand: 21.11.2011)
Mit Blick auf die 2007 vorgestellte, so genannte „KiKK-Studie“(Epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken) wird immer wieder behauptet, sie habe eine Häufung von Leukämiefällen bei Kindern in der Umgebung des Kernkraftwerks Gundremmingen "bewiesen". Diese Aussage ist unzutreffend.
Im Rahmen der vom Bundesamt für Strahlenschutz in Auftrag gegebenen Studie ist eine statistische Risikoanalyse vorgenommen worden, mit der ein Durchschnittsergebnis für alle KKW-Standorte gebildet wurde. Sie liefert keine Aussagen darüber, ob der Kernkraftwerksbetrieb oder andere mögliche Faktoren die Ursache für die Ergebnisse sind.
Das Bundesumweltministerium hat zu der Studie festgestellt, dass die Strahlung der Kernkraftwerke „um mindestens das Tausendfache höher sein müsste“, um die statistisch hergeleiteten Ergebnisse zu erklären. Die Autoren der Studie wie auch die breite Mehrheit der Fachwissenschaftler kommen zu dem Ergebnis, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Betrieb der Kernkraftwerke und dem Risiko für Kinder, an Krebs zu erkranken, nicht abgeleitet werden kann.
In einer Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt 2008 zeigten die Autoren der KiKK-Studie auf, dass es in den Studienregionen um die Kernkraftwerke keine statistisch signifikante Abweichung von den deutschen Durchschnittszahlen gibt. Für die Gundremminger Studienregion bedeutet das: Nach Auswertung der Autoren wären anhand des Bundesdurchschnitts 42 Leukämiefälle bei Kindern unter fünf Jahren zu erwarten gewesen. Tatsächlich beobachtet wurden in der Studienregion Gundremmingen 38 Fälle.
(Quelle: Deutsches Ärzteblatt „Leukämien bei unter 5-jährigen Kindern in der Umgebung deutscher Kernkraftwerke“, Kaatsch et al., Jg. 105, Heft 42, 17. Oktober 2008)
(Stand: 21.11.2011)
Oft wird versucht, Gundremmingen B und C mit den Anlagen in Fukushima "in einen Topf zu werfen", wenn behauptet wird, die Anlagen seien quasi "baugleich". Das ist jedoch unzulässig, da die Anlagen zwar auf dem gemeinsamen Funktionsprinzip Siedewasserreaktor basieren, die bau- und sicherheitstechnischen Ausführungen jedoch nicht miteinander zu vergleichen sind.
Drei Beispiele:
1. Strom- und Notstromversorgung
Jedes Kernkraftwerk verbraucht im Leistungsbetrieb einen Teil des produzierten Stroms für den eigenen Bedarf. Aber auch im abgeschalteten Zustand benötigen Kernkraftwerke Strom. Der wichtigste Aspekt hierbei ist der Betrieb von Pumpen, die Wasser in den Reaktor leiten und damit die Brennelemente kühlen. Die Stromversorgung für den Eigenbedarf muss jederzeit gewährleistet sein. Die Kraftwerksblöcke Gundremmingen B und C verfügen über einen weitaus höheren Sicherheitsstandard bei der Strom- und Notstromversorgung als die Anlagen in Fukushima.
• Falls ein Kraftwerksblock abgeschaltet ist (z. B. während Wartungsarbeiten in der Revision oder als Folge einer Störung), bezieht er seine Energie aus dem öffentlichen Stromnetz. Hierfür stehen in Gundremmingen drei voneinander unabhängige Anschlüsse zur Verfügung.
• Für den Fall, dass auch das öffentliche Netz keinen Strom mehr liefern kann, verfügt jeder der Gundremminger Blöcke über sechs unabhängige und räumlich getrennte Notstromdiesel. Ein einzelner reicht dabei schon aus, um die notwendige Energie für den Block sicherzustellen. In Fukushima waren nur zwei Notstromdiesel pro Block vorhanden.
• Beim Kernkraftwerk Gundremmingen handelt es sich um eine Doppelblockanlage. Block B und C können sich zusätzlich zu den genannten Sicherheitsebenen in der Notstromversorgung auch gegenseitig mit Strom versorgen.
Die Notstromdiesel werden rund um die Uhr vorgewärmt und regelmäßig für Testläufe gestartet. Seit der Inbetriebnahme von Block B und C 1984 mussten sie noch nie für die Stromversorgung herangezogen werden.
2. Schutz vor Hochwasser und Erdbeben
Das Unglück von Fukushima ist durch ein Erdbeben und einen Tsunami ausgelöst worden. Die Situation in Gundremmingen ist damit nicht vergleichbar.
• Die hiesigen Anlagen sind umfassend gegen ein Hochwasser der Donau oder den Bruch einer Staustufe geschützt. Bei der Konstruktion wurde eine Überflutung angenommen, wie sie nur alle 10.000 Jahre zu erwarten ist. Zusätzlich wurde für alle sicherheitstechnisch relevanten Gebäude diese Sicherheitsmarge um mehr als einen Meter erhöht. Damit kann selbst eine Verdoppelung der Wassermenge des 10.000-jährigen Hochwassers die Anlagen in Gundremmingen nicht gefährden. Dies haben auch die Untersuchungen der Reaktorsicherheitskommission (RSK) im Auftrag der Bundesregierung in 2011 gezeigt. Zum Vergleich: Wellenhöhen von mehr als 10 Metern treten in Japan etwa alle 30 Jahre auf – bezogen auf einen einzelnen Standort heißt das statistisch alle 100 bis 1000 Jahre.
• Das Kernkraftwerk Gundremmingen steht in einer Region mit geringer Erdbebengefahr. Bei der Konstruktion der Anlagen wurde ein Erdbeben berücksichtigt, wie es in der Standortregion alle 100.000 Jahre zu erwarten wäre (Stärke 7). Die Anlagen sind so konstruiert, dass auch ein noch unwahrscheinlicheres Erdbeben der Stärke 8 die Sicherheit nicht gefährden würde.
3. Kühlung und Schutz der Brennelemente
Auch in diesem Bereich verfügt Gundremmingen über einen ungleich höheren Grundschutz als die Anlagen in Fukushima.
• Ein mehrfach vorhandenes, voneinander unabhängiges Not- und Nachkühlsystem garantiert auch bei Störfällen die Kühlung der Brennelemente im Reaktor und im Brennelementlagerbecken. Gundremmingen B und C verfügen jeweils über drei unabhängige Systeme dieser Art, von denen eines ausreicht, um die Kühlung zu gewährleisten (Sicherheitsprinzip Redundanz). Hinzu kommt an jedem Block ein viertes System, das auf einer völlig anderen Konstruktion basiert und die Kühlung ebenfalls zu 100% übernehmen könnte (Sicherheitsprinzip Diversität).
• Für den unwahrscheinlichen Fall, dass alle diese Systeme versagen, kann durch mobile Pumpen jederzeit von außen Wasser in den Kühlkreislauf eingespeist werden.
• In Fukushima wurden die gebrauchten Brennelemente im Lagerbecken nur durch eine leichte Verkleidung baulich geschützt. In Gundremmingen ist das Lagerbecken hinter der 1,80 Meter dicken Stahlbetonwand des Reaktorgebäudes sicher eingeschlossen.
(Stand: 21.11.2011)
Häufig werden Siedewasseranlagen wie Gundremmingen B und C im Vergleich mit Druckwasseranlagen als "veraltet" oder "gefährlicher" bezeichnet. Diese Annahme ist falsch. Vom Funktionsprinzip lassen sich keine Rückschlüsse auf die Sicherheit eines Kernkraftwerks ziehen. Für alle Kernkraftwerke in Deutschland gelten die gleichen hohen Sicherheitsanforderungen. Sie müssen vier wesentliche Schutzziele erfüllen:
1. Die nukleare Kettenreaktion muss jederzeit beherrschbar sein.
2. Auch nach einem Stopp der Kettenreaktion muss die noch entstehende Nachwärme abgeleitet werden können.
3. Die Radioaktivität muss sicher in der Anlage eingeschlossen sein.
4. Die Mitarbeiter müssen bestmöglich vor Radioaktivität geschützt werden. Für den normalen Reaktorbetrieb gilt das genauso wie für eine Störung.
Das Kernkraftwerk Gundremmingen erfüllt alle diese Anforderungen.
Die technische Umsetzung im Detail:
• Um die Kettenreaktion zu kontrollieren, werden bei den Siedewasserreaktoren Gundremmingen B und C jeweils 193 Steuerstäbe eingesetzt, deren Material (Bor, Hafnium) Neutronen absorbiert und so die Kettenreaktion behindert. Werden die Stäbe aus dem Reaktor herausgezogen, steigt die Leistung an. Sind die Stäbe ganz in den Reaktor eingefahren, ist er abgeschaltet. Sollte die Kettenreaktion im Reaktor schnell gestoppt werden müssen („Reaktorschnellabschaltung“), werden die Steuerstäbe nicht wie im Normalbetrieb mit Elektromotoren, sondern durch ein Hydrauliksystem mit hohem Druck in den Reaktor eingeschossen. Alternativ kann die Kettenreaktion auch durch das Einleiten von Borlösung aus einem Tank über dem Reaktor gestoppt werden. Borlösung unterbindet wie das Material der Steuerstäbe durch Neutroneneinfang die Kettenreaktion.
• In Siedewasseranlagen wie in Gundremmingen wird der erzeugte Dampf direkt über Leitungen in das Maschinenhaus zur Turbine geführt. Bei Störungen riegeln Isolationsventile diese Leitungen sofort druckfest ab und verschließen somit das Reaktorgebäude hermetisch. Dadurch ist sichergestellt, dass kein radioaktiver Dampf in die Umgebung gelangt. Die noch vorhandene Wärmeenergie wird dann statt zur Turbine in die sogenannte Kondensationskammer geleitet, wo Druck und Temperatur abgebaut werden. Die Kondensationskammer befindet sich zusammen mit dem Reaktordruckbehälter im besonders geschützten und druckfesten Sicherheitsbehälter (englisch: „Containment“), einer zusätzlichen Sicherheitsbarriere innerhalb des Reaktorgebäudes. So ist gewährleistet, dass es bei Störungen nicht zu einer größeren Freisetzung von Dampf kommen kann.
• Nachkühlsysteme übernehmen bei einer Störung die notwendige Kühlung der Brennelemente. Gundremmingen B und C verfügen jeweils über drei unabhängige Systeme dieser Art, von denen eines ausreicht, um die Kühlung zu gewährleisten (Sicherheitsprinzip Redundanz). Hinzu kommt an jedem Block ein viertes System, das auf einer völlig anderen Konstruktion basiert und die Kühlung ebenfalls zu 100% übernehmen könnte (Sicherheitsprinzip Diversität).
(Stand: 21.11.2011)
Gelegentlich wird auf die Menge der Brennelemente im Lagerbecken verwiesen, um das Kernkraftwerk Gundremmingen als "besonders brisant" darzustellen. Hierzu muss man jedoch wissen:
Siedewasserreaktoren werden mit kleineren Brennelementen beladen als Druckwasseranlagen (in Gundremmingen: 784, bei Druckwasseranlagen: rund 200). Bei gleicher Leistung ist die Menge an Kernbrennstoff in Druck- und Siedewasseranlagen identisch, nicht aber die Anzahl der Brennelemente.
Hinzu kommt: Gundremmingen ist als Doppelblockanlage der leistungsstärkste deutsche Kernkraftstandort. Gemeinsam erzeugen Block B und C rund 21 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr. Diese Menge deckt den Strombedarf von sechs Millionen Durchschnittshaushalten und entspricht damit etwa einem Viertel der bayerischen Stromproduktion.
(Stand: 21.11.2011)
Das Wort „Plutonium“ weckt bei vielen Menschen Ängste und Sorgen. Doch vor diesem, in MOX-Brennelementen eingesetzten Stoff braucht sich niemand zu fürchten. Ein Blick auf die physikalischen Grundlagen gibt die Antworten:
In Kernkraftwerken können zwei Arten von Brennelementen eingesetzt werden. Zum einen die Uran-Brennelemente und zum anderen die sogenannten Mischoxid-Brennelemente, kurz MOX-Brennelemente. Als MOX-Elemente werden Brennelemente bezeichnet, die im Gegensatz zu Brennelementen mit reinem Urandioxid ein weiteres Oxid enthalten – in der Regel ist dies Plutoniumdioxid.
Plutonium ist allerdings nicht nur in einem Reaktor enthalten, der mit MOX-Brennelementen beladen ist, sondern auch in einem Reaktor, der rein mit Uran-Brennelementen betrieben wird. In jedem Leichtwasserreaktor entstehen Plutonium-239 und -241. Das Plutonium dient dann ebenfalls als Kernbrennstoff und trägt erheblich zur Energiegewinnung bei. Das nach dem Reaktoreinsatz im Brennelement verbleibende Plutonium kann in Wiederaufarbeitungsanlagen von den anderen Spaltprodukten getrennt und erneut für die Produktion von MOX-Brennelementen verwendet werden.
Unter den gegenwärtigen Marktbedingungen sind MOX-Brennelemente teurer als Uran-Brennelemente. Sie werden trotzdem eingesetzt, um den Spaltstoff Plutonium nachhaltig zu nutzen und gleichzeitig die Menge an hochradioaktiven Abfällen zu minimieren.
(Stand: 21.11.2011)
Da in MOX-Brennelementen der Anreicherungsgrad, also der Anteil an Kernbrennstoff, erhöht ist, werden sie häufig als besonders gefährlich dargestellt. Tatsache ist: Im Reaktoreinsatz unterscheiden sich MOX-Brennelemente praktisch nicht von Brennelementen, die zunächst (siehe oben) kein Plutonium enthalten. MOX-Brennelemente mit ihrem höheren Anteil von Kernbrennstoff sind nicht „stärker“ im Sinne einer erhöhten Aktivität und Strahlung. Stattdessen sind sie leistungsfähiger, weil sie eine vergleichbare Leistung über einen längeren Zeitraum liefern. Dies ist vergleichbar mit einem Auto, das mit mehr Benzin im Tank zwar nicht schneller fährt, aber eine größere Reichweite aufweist.
Die Reaktivität, also die momentane Leistung eines Brennelements, wird bei Siedewasserreaktoren über die Steuerstäbe sowie über die Durchsatzmenge des Kühlmittels (Wasser) durch den Reaktorkern gesteuert und begrenzt.
Die Parameter für den Anlagenbetrieb sind so angelegt, dass auch bei MOX-Brennelementen stets ein Wasserfilm die Oberfläche der Brennstabhüllrohre bedeckt. Ein regelmäßiger Wärmeübertrag von Brennstab an das Kühlmittel (Wasser) ist so gewährleistet.
Neutronenstrahlung entsteht beim Siede- wie beim Druckwasserreaktoren innerhalb des Brennstabs und durchdringt ihn zum ganz überwiegenden Anteil von innen nach außen. Außerdem sind die Hüllrohre der Brennstäbe für die auftretende Neutronenstrahlung ausgelegt.
(Stand: 21.11.2011)
Klar ist: Deutschland braucht Endlager für radioaktive Abfälle. Die Verantwortlichkeit für die Entsorgung radioaktiver Abfälle liegt nach dem Atomgesetz beim Staat. Die Kosten der Entsorgung tragen die Abfallverursacher.
Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (z. B. Schutzkleidung und andere Verbrauchsmaterialien aus dem Kernkraftwerk, Abfälle aus Forschung und Medizin) rüstet der Bund derzeit das Bergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter zum Endlager um. Dort sollen auch die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Gundremmingen zur Endlagerung aufgenommen werden.
Der Salzstock Gorleben wird von der Bundesregierung auf seine Eignung zur Einlagerung hochradioaktiver Abfallstoffe erkundet. Pro Jahr und Kraftwerksblock fallen in Gundremmingen drei CASTOR-Behälter mit jeweils 52 abgebrannten Brennelementen an, die zu den hochradioaktiven Abfällen gehören. Die Behälter schließen die Brennelemente sicher ein und gewährleisten die Abfuhr der abklingenden Wärmeleistung. Gelagert werden die Behälter derzeit im vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigten Standortzwischenlager Gundremmingen, das Platz für 192 Behälter bietet. Die Genehmigung für die Zwischenlagerung ist zeitlich befristet. Die Bundesregierung hat zugesagt, rechtzeitig ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu errichten.
(Stand: 21.11.2011)
Informationen zur aktuell gültigen "Periodischen Sicherheitsüberprüfung" (PSÜ) des Kernkraftwerks Gundremmingen, Block B und Block C.
KRB II Gundremmingen - EU-Sicherheitsüberprüfung. Abschlussbericht zum Stresstest europäischer Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I (Japan).
Ergebnisse der EU-Stresstests bestätigen hohes Sicherheitsniveau in Deutschland, Pressemeldung des Deutschen Atomforums 21.12.2011