Beim Betrieb der Kernkraftwerke – aber auch bei der Nutzung radioaktiver Stoffe in Industrie, Forschung und Medizin – entstehen radioaktive Abfälle. Bei ihrer Entsorgung, d.h. bei allen Schritten der Behandlung, Zwischenlagerung und Endlagerung, hat der Schutz von Mensch und Umwelt höchste Priorität.
Deshalb müssen die radioaktiven Abfälle so behandelt werden, dass unzulässige Konzentrationen von Radionukliden in der Biosphäre ausgeschlossen sind. Dafür stehen erprobte Verfahren, Einrichtungen und Behälter zur Verfügung.
Die Entsorgung abgebrannter Brennelemente kann über die Wiederaufarbeitung im Ausland (gesetzlich in Deutschland befristet bis Mitte 2005) oder über die direkte Endlagerung erfolgen.
Die Wiederaufarbeitung und die Verwertung der dabei abgetrennten Kernbrennstoffe sind seit den 70er Jahren bewährte Praxis. Die vertragsgemäß zurückzunehmenden hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung werden zum Zwischenlager Gorleben transportiert und dort bis zur Endlagerung sicher gelagert.
Auch für die direkte Endlagerung stehen zum Transport und zur Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente erprobte Behälter – beispielsweise aus der CASTOR®- Familie – zur Verfügung. Die Zwischenlagerung erfolgt in den zentralen Lagern Gorleben und Ahaus, bevorzugt aber in dezentralen Standortzwischenlagern.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Brennelemente endlagergerecht konditioniert und verpackt. Zur Erprobung und Optimierung dieser Aufgabe existiert die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) in Gorleben.
Für die Behandlung der Abfälle aus Betrieb und Stilllegung der Kernkraftwerke stehen ebenfalls bewährte Techniken zur Verfügung. Die konditionierten Abfälle werden bis zur Öffnung eines Endlagers an den Kraftwerksstandorten oder in zentralen Lagern in Gorleben und Mitterteich zwischengelagert.
Weltweit gilt die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen als die sicherste Methode für die Beseitigung radioaktiver Abfälle.
Auch das deutsche Konzept verfolgt diesen Weg. Bereits genehmigt ist das Endlager Konrad, ein ehemaliges Eisenerz-Bergwerk, das Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung aufnehmen soll. Für alle Arten radioaktiver Abfälle, vorrangig für Wärme entwickelnde, wird der Salzstock Gorleben auf seine Eignung als Endlager erkundet. Die bisher vorliegenden geologischen Befunde sind positiv und lassen eine Eignung erwarten.
Die Endlagerung der radioaktiven Abfälle ist nach dem Atomgesetz Aufgabe des Bundes. Ihre Finanzierung, begrenzt auf den notwendigen Aufwand, ist Sache der Abfallverursacher. Die Kosten sind im Strompreis enthalten.
Diese kurze Übersicht zeigt, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle technisch gelöst und ganz überwiegend gängige Praxis ist. Lediglich die Umsetzung des letzten Entsorgungsschritts, nämlich die Endlagerung an einem konkreten Standort, steht aufgrund politischer Einflussnahme noch aus.
Weiterführende Informationen:
www.vgb.org www.kernenergie.de www.energie-fakten.de www.dbe.de